Inhalt:
Frühzeit (- ~450 n. Chr.)
kleinere Personengruppen leben in losen Stammesverbänden (zum Beispiel Franken, Alemannen, Sachsen) zusammen, unmittelbare Willensbildung durch das Volk, Teile Süddeutschlands gehören zum Römischen Reich
Fränkisches Königreich (~450 - ~950)
Schrittweise Entwicklung hin zur absoluten Erbmonarchie, Karl der Große (~800)
962 - 1806
Römisches Reich Deutscher Nation
Frühes Mittelalter (~900 - ~1200)
Lehenstaat mit Adligen und Kaiser an der Spitze, absolute Monarchie, Bildung einer Ständegesellschaft: Adel und Klerus, Bürger und Bauern
Hochmittelalter / Spätmittelalter (~1200 - ~1500)
Kaiser verliert an Macht, der Adel gewinnt mehr Selbstständigkeit, Städtebünde wie zum Beispiel die Hanse erlangen große wirtschaftliche Bedeutung, Reichstage (Versammlungen der Reichsstände) gewinnen an politischer Bedeutung
Frühe Neuzeit (~1500 - ~ 1650)
Religionskämpfe, 30jähriger Krieg, die einzelnen Landesfürsten herrschen unabhängig vom Kaiser, Aufsplitterung des Reichs in immer mehr, immer kleinere Einheiten (mehrere hundert kleine Territorien auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik)
Neuzeit (~1650 - ~1800)
Absolutismus, Bildung größerer Herrschaftsterritorien, Dualismus zwischen Preußen und der Habsburger Monarchie (Österreich)
1787
Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, Vorbild für spätere europäische Verfassungen
1789
Französische Revolution („Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit”), Freiheitliches Gedankengut wirkt auch auf Deutschland, insbesondere in den an Frankreich grenzenden Gebieten
1794
Bauernbefreiung in Preußen
1803
Bei einer Verhandlung vor dem obersten Gerichtshof der USA im Fall Marbury gegen Madison gibt der Präsident des Gerichts John Marshall eine theoretische Begründung für den Anspruch der Judikative die Legislative auf übereinstimmung mit der Verfassung zu kontrollieren, ein wichtiger Aspekt der Gewaltenteilung wird damit erstmals entwickelt
1806
Formelle Auflösung des Deutschen Reiches als Folge der Kriege mit Napoleon
1808
Preußische Städteordnung mit städtischer Selbstverwaltung
1815 - 1866
Deutscher Bund, ein Staatenbund nach dem Wiener Kongress
1818
Verfassung in Baden
1819
Verfassung in Württemberg
1833
Gründung des Deutschen Zollvereins zur Schaffung einer Wirtschaftseinheit
1847 / 1848
Unruhen / Revolutionen in vielen deutschen Staaten, mit dem Ziel demokratische Strukturen einzuführen, Paulskirchenverfassung als erste „moderne” Verfassung für ganz Deutschland mit Grundrechtekatalog. Es gelingt jedoch nicht, diese Verfassung dauerhaft umzusetzen, das Parlament wird von den Landesfürsten mit Gewalt aufgelöst
1848
Verfassung in Preußen
1866
Preußisch - Österreichischer Krieg, in der Folge tritt Österreich aus dem Deutschen Bund aus
1866 - 1870
Norddeutscher Bund als Bundesstaat unter der Führung Preußens
1870
In der Folge des deutsch-französischen Krieges treten die Staaten Süddeutschlands dem Norddeutschen Bund bei
1871 - 1918
Zweites deutsches Kaiserreich als Bundesstaat unter preußischer Führung, Reichsverfassung von den Fürsten maßgeblich bestimmt, Industrielle Revolution und damit verbundene soziale Spannungen, Beginn der Sozialgesetzgebung, Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB (1900)
1914 - 1918
1. Weltkrieg führt zur Auflösung des 2. deutschen Kaiserreichs, Novemberrevolution 1918
1918 - 1933
Weimarer Republik, benannt nach dem Tagungsort der verfassungsgebenden Nationalversammlung, mit Verfassung vom Wortlaut her ähnlich dem Grundgesetz, jedoch mit Grundrechtekatalog nur im Rahmen der Gesetze und nicht über den Gesetzen und ohne Schutzmechanismen, starke Stellung des Reichspräsidenten, kein Rückhalt der Demokratie im Volk, zunehmende Radikalisierung bei wirtschaftlichen Problemen
1918 - 1923
Revolutionäre Unruhen und Putschversuche, außer Kontrolle geratene Inflation
1919
Gründung des Völkerbundes (-1939), der Vorläuferorganisation der UNO (ab 1945)
1924 - 1928
Wirtschaftliche Scheinblüte dank Wirtschaftshilfen insbesondere aus den USA
1929 - 1933
Schrittweiser Zerfall der Weimarer Republik, Arbeitslosigkeit, schlechte wirtschaftliche Lage, Weltwirtschaftskrise
1933 - 1945
NS-Zeit, Hitler-Diktatur, Deutschland zentral gesteuerter Einheitsstaat, die Menschenrechte werden systematisch verletzt und missachtet, Grundrechte außer Kraft gesetzt
1939 - 1945
2. Weltkrieg
1945
Am 08.05. erfolgt die Kapitulation des Dritten Reiches, Deutschland wird in vier Besatzungszonen eingeteilt und von den Siegermächten verwaltet
1947
Zusammenschluss der drei westlichen Zonen zu einer wirtschaftlichen Einheit
1948 / 1949
10.08.1948 - 23.08.1948 Verfassungskonvent Herrenchiemsee zur Erstellung eines Verfassungsentwurfs als Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat
01.09.1948 - 23.05.1949 Parlamentarischer Rat zur Erstellung des Grundgesetzes. Der Parlamentarische Rat bestand aus 70 Mitgliedern die von den Landtagen der Länder gewählt wurden. Vorsitzender des Parlamentarischen Rates wurde der spätere erste Bundeskanzler Konrad Adenauer
1949
Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der drei Westzonen.
Das Grundgesetz (GG) das mit Ablauf des 23.05. in Kraft tritt, ist stark von der Weimarer Verfassung beeinflusst. Die Bildung der Bundesorgane ist am 20.09.1949 beendet, es bestehen jedoch Sonderrechte der Alliierten
Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Bereich der sowjetischen Zone (07.10.1949)
Gründung des Europarats
1951
Am 9. Dezember stimmt die Bevölkerung im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg (in den Ländern Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern) für die Gründung dieses Südweststaates
1953
Am 11. November wird die Landesverfassung Baden-Württembergs von der verfassungsgebenden Landesversammlung verabschiedet
1955
Beitritt der Bundesrepublik zur NATO
1957
Das Saarland, nach Kriegsende mit Sonderstatus, wird in die Bundesrepublik eingegliedert
Römische Verträge zur Gründung der EWG, eine Vorläufergemeinschaft der Europäischen Union
1961
Mauerbau in Berlin und an der innerdeutschen Grenze
1973
Beitritt der Bundesrepublik und der DDR zur UNO
1989
Öffnung der DDR-Grenze am 9. November
1990
Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 GG - alte Fassung - am 3. Oktober. Wiedervereinigung. Bundesrepublik souveräner Staat
Artikel 23 - alte Fassung
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
1992
Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht)
2002
Einführung des Euro als tatsächliche Währung
2004
EU-Osterweiterung auf insgesamt 25 Staaten (Mai 2004)
Links zur Verfassungsgeschichte
- Verfassungen - Sammlung verschiedenster aktueller und historischer Verfassungen aus Deutschland und der Welt
- documentArchiv - Sammlung historischer Quellen und Dokumente ab 1800
- Das 20. Jahrhundert in Deutschland