Bundesorgane – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Ein Staat kann nicht selbst handeln, er braucht Personen (meist Mitglieder von Parteien) als Staatsorgane, die stellvertretend für ihn handeln. Die höchsten Organe der Bundesrepublik, die obersten Staatsorgane (Bundesorgane) sind direkt im Grundgesetz aufgeführt.

Inhalt:

Grafischer Überblick über die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Bundesorganen

Zusammenhänge Bundesorgane
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Die verschiedenen obersten Bundesorgane arbeiten auf vielfältige Weise zusammen. Dieses System, bei dem die Regierung vom Parlament gewählt wird und damit von ihm abhängig ist, nennt man „Parlamentarisches System”.

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Tabellarischer Überblick über die obersten Bundesorgane

Kennzahl Bundes-
tag
Bundes-
rat
Bundes-
präsident
Bundes-
regierung
Bundes-
verfassungs-
gericht
Anzahl Mitglieder 598, ggf. + Überhangmandate + Ausgleichsmandate 69 1 1 Bundeskanzler/in + x Minister 2 x 8
Wahl Direkt durch das Volk Keine Wahl Durch die Bundes-
versammlung
Bundeskanzler/in durch den Bundestag Je zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat
Amtsdauer 4 Jahre Ewig 5 Jahre 4 Jahre 12 Jahre
Mandat frei imperativ - - -
Sitz Berlin Berlin Berlin Berlin Karlsruhe
Aufgaben Legislative Legislative Staats-
oberhaupt
Exekutive Judikative

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