Inhalt:
Entwicklung
Die Gewaltenteilung hat ihren geschichtlichen Ursprung in den Staatstheorien von John Locke und Charles-Louis de Secondat Baron de Montesquieu im 17. und 18. Jahrhundert. Sie entwickelten das, was heute horizontale Gewaltenteilung genannt wird.
Arten der Gewaltenteilung
Durch Gewaltenteilung wird die Macht im Staat begrenzt. Neben der ursprünglichen horizontalen Gewaltenteilung werden heute weitere Arten der Gewaltenteilung betrachtet.
Horizontale Gewaltenteilung
Klassische Aufteilung der Staatsgewalt auf drei Teilgewalten: Legislative, Exekutive und Judikative
Vertikale (föderative) Gewaltenteilung
Aufteilung der Staatsgewalt auf den Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer.
Dezisive Gewaltenteilung
Aufteilung der Entscheidungsgewalt auf mehrere Gruppen (zum Beispiel Regierung, Parlament, Interessengruppen). Dadurch wird jede der beteiligten Gruppen kontrolliert und begrenzt.
Zeitliche Gewaltenteilung
Dadurch, dass im Rahmen von Wahlen die einzelnen Mandatsträger ihr Amt nur für begrenzte Zeit erhalten, findet eine zeitliche Aufteilung und damit Begrenzung von Macht statt.
Soziale Gewaltenteilung
Alle Bürger, nicht nur die Mitglieder einer elitären Gruppe haben Zugang zu den Staatsämtern.
Konstitutionelle Gewaltenteilung
Die Verfassung schränkt die Möglichkeiten der Funktionsträger im Staat ein. Sie gibt einen nur begrenzt änderbaren Rahmen vor.