Staatssymbole – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Um das abstrakte Gebilde Staat für die Menschen greifbar zu machen gibt es Staatssymbole. Diese Symbole stehen repräsentativ für den Staat und fördern die Identifizierung der Bürger mit dem Staat.

Inhalt:

Zu den Staatssymbolen der Bundesrepublik Deutschland zählen die Nationalhymne, die Nationalflagge und das Nationalwappen sowie Orden, Ehrenzeichen und auch die Bundeshauptstadt Berlin.

Nationalhymne

Die Nationalhymne ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes, das 1841 von Hoffmann von Fallersleben geschrieben wurde. Ursprünglich wurde das gesamte Deutschlandlied als Hymne benutzt, die übrigen Strophen („Deutschland, Deutschland über alles...”) waren jedoch durch das 3. Reich in Verruf geraten.

Text der Nationalhymne:

„Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben,

Brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit

Sind des Glückes Unterpfand:

Blüh im Glanze dieses Glückes,

Blühe, deutsches Vaterland!”

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Nationalflagge

Die NationalflaggeDie deutsche Nationalflagge (Bundesflagge) hat die Farben schwarz, rot und gold in drei waagrechten Streifen. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden diese Farben in den napoleonischen Befreiungskriegen und von der liberalen Freiheitsbewegung benutzt. Die Nationalflagge ist im Grundgesetz, im Artikel 22, erwähnt.

Artikel 22 II

Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

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Nationalwappen

Das Bundeswappen Deutschlands ist der Bundesadler. Dieser wurde schon in der Weimarer Republik und im Kaiserreich benutzt und ist auf vielen Urkunden, Amtsschildern und im Reichstagsgebäude in Berlin zu finden.

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