Fälle zu Verfassungsgrundsätzen – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Infos zu Verfassungsgrundsätzen

Inhalt:

Fall 15:

Eine Bürgerinitiative schlägt vor, als Beitrag zur Vereinfachung der politischen Strukturen die Zahl der Bundesländer zunächst für eine Übergangszeit auf fünf Länder zu reduzieren. Danach könne dann ein Einheitsstaat geschaffen werden.

Nehmen Sie zu den Vorschlägen Stellung.

Lösungsvorschlag

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Fall 16:

Der Bundestag hat im letzten Jahr ein umstrittenes Gesetz erlassen. Es zeigt sich, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz daher für nichtig.

Steht dieses Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts nicht im Widerspruch zum Gewaltenteilungsprinzip, schließlich hat der Bundestag und nicht das Gericht das Gesetz erlassen?

Lösungsvorschlag

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Fall 17:

Ein entfernter Verwandter des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II möchte zu "Ruhm und Ehre" gelangen und gründet die "Dynastie-Partei" mit dem Ziel Deutschland in eine republikanische Monarchie umzuwandeln.

Hat dies Aussicht auf Erfolg, wenn 72 % der Deutschen diese Partei wählen?

Lösungsvorschlag

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Fall 18:

Die Gemeinde Hockenhaus im Rhein-Neckar-Dreieck beschließt, ab Januar nächsten Jahres eine städtische Heroinverkaufsstelle zu gründen. Damit soll der Drogenpolitik ein neuer Impuls gegeben werden und den Süchtigen aus der Illegalität heraus geholfen werden.

Ist dieser Plan der Gemeinde zulässig?

Lösungsvorschlag

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Fall 19:

Ein deutsches Bundesland ist nicht mehr davon überzeugt die anstehenden Probleme mit der Staatsform Republik lösen zu können. Das Landesparlament beschließt, die Staatsform des Landes ab dem kommenden Jahr in eine Monarchie zu ändern.

Bestehen gegen diese Pläne des Landes verfassungsrechtliche Bedenken?

Lösungsvorschlag

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Fall 20:

Die Bundesrepublik ist in Aufruhr, zahlreiche kurz aufeinanderfolgende Naturkatastrophen und eine desolate wirtschaftliche Lage sowie politische Instabilität in Europa führen zu bedrohlicher Unruhe und vereinzelt zu bürgerkriegsähnlichen Szenen. Die obersten Bundesorgane sehen sich kaum noch in der Lage geeignet auf diese Situation zu reagieren. Bundestag und Bundesrat beschließen daher mit Zustimmung des Bundespräsidenten ihre gesetzgebende Gewalt für die Dauer von zwei Jahren an die Bundesregierung abzugeben um die Lage in den Griff zu bekommen.

Ist ein solches Vorgehen zulässig?

Lösungsvorschlag

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