Inhalt:
Rechtsnormen und hier insbesondere die Verfassung sind offen formuliert damit sie eine stabile Basis auch in sich wandelnden Zeiten bieten und nicht innerhalb kürzester Zeit veralten. Für die konkrete Anwendung müssen die Rechtsnormen daher ausgelegt, interpretiert werden.
Für diese Auslegung gibt es verschiedene Methoden:
- grammatikalische Auslegung:
hier erfolgt die Auslegung nach dem Wortlaut der Norm - historische Auslegung:
die Auslegung betrachtet die Entstehungsgeschichte einer Norm - systematische Auslegung:
eine Norm wird in den Zusammenhang der verschiedenen Normen eingeordnet und aus dem Zusammenhang heraus ausgelegt - teleologische Auslegung:
diese Auslegungsmthode versucht den objektiven Sinn und Zweck einer Norm zu erfassen
Letztere ist die vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsauslegung bevorzugte Methode.
Speziell bei der Verfassungsauslegung gilt auch das Prinzip der Einheit der Verfassung, das heißt, eine Norm der Verfassung muss so ausgelegt werden, dass sie sich möglichst widerspruchsfrei zu den anderen Normen der Verfassung, insbesondere zu den Verfassungsgrundsätzen verhält. Außerdem wird bei kollidierenden Verfassungsnormen, zum Beispiel bei Grundrechtskollisionen nach dem Prinzip der praktischen Konkordanz darauf geachtet, dass jede der Normen optimal zur Geltung kommt.