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Zusammenfassung:

Sie finden hier Berechnungsbeispiele zur Umrechnung der Anzahl Wählerstimmen in die Anzahl Sitze bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen.

Inhalt:

Wie viele Sitze erhalten die Parteien?

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren

Geteilt Partei A Partei B Partei C
durch 1 6100  1 5000  2 900  7
durch 3 2033  3 1667  4 300
durch 5 1220  5 1000  6 180
durch 7 871  8 714  9 129
durch 9 678  10 556 100

Partei A erhält 5 Sitze. Partei B erhält 4 Sitze. Partei C erhält 1 Sitz.

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Hare-Niemeyer-Verfahren

Berechnungsformel:

Partei A: 10 * 6100 / 12000 = 5,08

Partei B: 10 * 5000 / 12000 = 4,17

Partei C: 10 *   900 / 12000 = 0,75

Partei A erhält zunächst nach den Vorkommastellen 5 Sitze, Partei B 4 Sitze und Partei C 0 Sitze. Der verbliebene Sitz geht an Partei C, die mit 75 den höchsten Nachkommawert aufweist.

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D´hondtsches Höchstzahlenverfahren

Geteilt Partei A Partei B Partei C
durch 1 6100  1 5000  2 900
durch 2 3050  3 2500  4 450
durch 3 2033  5 1667  6 300
durch 4 1525  7 1250  8 225
durch 5 1220  9 1000 180
durch 6 1017 10 833 150

Partei A erhält 6 Sitze. Partei B erhält 4 Sitze. Partei C erhält 0 Sitze.

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Überhangmandate

Die Anzahl der Sitze einer Partei richtet sich grundsätzlich nach den Zweitstimmen. Die Partei A erhält demnach 134 Sitze. Von diesen 134 Sitzen werden 56 mit direkt gewählten Kandidaten und 78 mit Landeslistenkandidaten besetzt.

Die Partei B erhält 15 Sitze. Grundsätzlich würden ihr nach Zweitstimmen zwar nur 13 Sitze zustehen, aber da die Anzahl der Direktmandate die der Sitze nach Zweitstimmen übersteigt, verbleiben der Partei die überzähligen Sitze als Überhangmandate. Die 15 Sitze der Partei werden ausschließlich mit den direkt gewählten Kandidaten besetzt, die Landeslistenkandidaten gehen leer aus.

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