Definition Parteien – staatsrecht.honikel.de

Direkt zum Inhalt

Zusammenfassung:

Sie finden hier ein Lexikon mit über 200 Fachbegriffen aus dem Staatsrecht.

Inhalt:

Durch Klicken auf die Erklärung gelangen Sie gegebenenfalls zur jeweils passenden Seite von staatsrecht.honikel.de.

Parteien
Politische Vereinigungen von Bürgern zur Einflussnahme auf die politische Willensbildung und mit dem Ziel Vertreter in ein Parlament zu entsenden.

Fehlt ein Fachbegriff zum Thema Staatsrecht? Schreiben Sie mir!

Zum Seitenanfang