Inhalt:
Durch Klicken auf die Erklärung gelangen Sie gegebenenfalls zur jeweils passenden Seite von staatsrecht.honikel.de.
- Grundmandatsklausel
- Besagt, dass eine Partei, die an der Fünfprozenthürde scheitert, trotzdem in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt.
Fehlt ein Fachbegriff zum Thema Staatsrecht? Schreiben Sie mir!