Wahlverfahren – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Grundlegende Wahlverfahren — Mehrheitswahl und Verhältniswahl.

Inhalt:

Überblick

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wahlverfahren, die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl.

Wahlverfahren
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Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl)

Mehrere Bewerber stellen sich zur Wahl, der Bewerber mit den meisten Stimmen (relativ oder absolut) gewinnt.

Beispiel:

3 Bewerber A, B und C

A erhält 35 % aller Stimmen, B 20 % und C 45 %.

Bewerber C hat relativ die meisten Stimmen erhalten und gewinnt die Wahl (Falls absolute Mehrheit gefordert wäre, müsste die Wahl wiederholt werden - Stichwahl).

Eigenschaften:

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Verhältniswahl (Listenwahl)

StimmabgabeMehrere Listen mit Bewerbernamen stehen zur Wahl. Jeder Liste werden so viel Prozent aller zu vergebenden Sitze zugeteilt wie Prozent aller Stimmen auf die Liste entfallen. Die Bewerber auf der jeweiligen Liste werden aufsteigend auf die Sitze verteilt.

Beispiel:

3 (Partei-) Listen A, B und C, 200 Sitze sind zu vergeben

Partei A erhält 35 % aller abgegebenen Stimmen, B 20 % und C 45 %.

Partei A erhält 70 Sitze (Die an die ersten 70 Listenplätze gehen.), B 40 Sitze (für die Bewerber 1 - 40) und C 90 Sitze (Also erhält auch der Bewerber auf dem Listenplatz 90 einen Sitz).

Eigenschaften:

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