Antwort zur Frage 98 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Durch die Inkompatibilität wird die gleichzeitige Besetzung verschiedener Stellen die zu Interessenkonflikten führen könnten ausgeschlossen. So darf zum Beispiel ein Bundesratsmitglied nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordneter sein.


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