Inhalt:
Sie oder er selbst gar nicht. Das Recht zur Auflösung steht nur dem Bundespräsidenten zu.
Zurück zur Frage oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de
150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung
Sie oder er selbst gar nicht. Das Recht zur Auflösung steht nur dem Bundespräsidenten zu.
Zurück zur Frage oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de