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Überhangmandate, sind Mandate, welche die gesetzliche Mitgliederzahl eines Parlaments erhöhen. Sie entstehen auf Bundesebene, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr Mandate nach Zweitstimmen auf Länderebene zustehen würden. Allerdings sind Überhangmandate mittlerweile im Bundestagswahlrecht abgeschafft und kommen nicht mehr vor.
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