Antwort zur Frage 68 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Von verschiedenen Parteien werden Listen aufgestellt, die den Wählern zur Wahl stehen. Abhängig davon, welchen Stimmenanteil eine Liste erhält, werden dieser Liste Sitze im Parlament zugeteilt (zum Beispiel 30 % der Stimmen=30 % der Sitze). Die Liste wird nun von oben nach unten (Platz 1 - Platz X) durchgegangen und die Sitze an die Bewerber verteilt. Vorteil der Verhältniswahl ist die genaue Abbildung des Wahlverhaltens.


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