Antwort zur Frage 39 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Eine Aufforderung beziehungsweise Bitte an eine zuständige Stelle beziehungsweise Volksvertretung im Sinne des Petenten zu verfahren beziehungsweise zu entscheiden (Artikel 17 GG).


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