Antwort zur Frage 27 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Sie können verwirkt, das heißt aberkannt werden. Die Verwirkung wird durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen (Artikel 18 GG).


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