Inhalt:
Sie können verwirkt, das heißt aberkannt werden. Die Verwirkung wird durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen (Artikel 18 GG).
Zurück zur Frage oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de
150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung
Sie können verwirkt, das heißt aberkannt werden. Die Verwirkung wird durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen (Artikel 18 GG).
Zurück zur Frage oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de