Antwort zur Frage 138 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Sie werden nach Gegenzeichnung eines Regierungsmitglieds durch den Bundespräsidenten mit Datum und Unterschrift versehen (Artikel 82 GG).


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