Antwort zur Frage 126 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Bei der konkurrierenden Gesetzgebung können prinzipiell sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze machen. Die Länder allerdings nur solange und soweit der Bund in einem Rechtsgebiet keine Gesetze macht (Artikel 72, 74 GG).


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