Inhalt:
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt (Artikel 94 I GG). Sie benötigen beide juristischen Examen, müssen 40 Jahre oder älter sein und das passive Bundestagswahlrecht besitzen.
Zurück zur Frage oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de