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Prinzipiell können sich tatsächlich alle natürliche Personen auf Grundrechte berufen, auf Altersgrenzen wie im BGB kommt es nicht an.
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50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung
Prinzipiell können sich tatsächlich alle natürliche Personen auf Grundrechte berufen, auf Altersgrenzen wie im BGB kommt es nicht an.
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