Lösungsvorschlag zu Fall 8 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Nach Artikel 19 III GG können sich auch juristische Personen, also auch eine GmbH auf Grundrechte berufen, wenn deren Anwendung sinnvoll ist. Die Anwendung von Artikel 1 I GG (Würde des Menschen) ist z.B. nicht sinnvoll, das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 I GG ist sinnvoll anzuwenden. Die GmbH kann sich demnach auf Grundrechte berufen.


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