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Da das Gesetz formell rechtswidrig ist - es hätte als grundgesetzänderndes Gesetz ein Zustimmungsgesetz sein müssen, muss der Bundespräsident die Ausfertigung verweigern.
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50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung
Da das Gesetz formell rechtswidrig ist - es hätte als grundgesetzänderndes Gesetz ein Zustimmungsgesetz sein müssen, muss der Bundespräsident die Ausfertigung verweigern.
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