Inhalt:
Der Bundespräsident hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren die Aufgabe, die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze auszufertigen und zu verkünden. Ihm steht dabei ein Prüfungsrecht auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit zu.Ein Gesetz, das gegen Grundrechte verstößt, ist materiell unrechtmäßig, der Bundespräsident kann deshalb zu Recht die Unterschrift verweigern.Der Bundestag kann den Bundespräsidenten im Rahmen des Organstreits zwingen, doch zu unterschreiben. Dies allerdings nur, wenn das im Organstreit entscheidende Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung kommt, dass die Behauptung der Unrechtmäßigkeit des Gesetzes unzutreffend ist.
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