Inhalt:
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt (Art. 94 GG). Eine Bewerbung direkt beim Bundesverfassungsgericht ist daher wenig Erfolg versprechend. Außerdem müssen sie das 40. Lebensjahr vollendet haben, was bei H. noch nicht der Fall ist.
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