Inhalt:
Der Bundestag ist in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Die Entscheidung, ob ein Minister im Amt bleibt oder nicht trägt alleine der Bundeskanzler. Der Bundestag könnte zwar politischen Druck ausüben, zwingen kann er den Bundeskanzler jedoch nicht. Im übrigen entlässt nicht der Bundeskanzler die Minister, sondern der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers.
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