Lösungsvorschlag zu Fall 37 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Diese Möglichkeit wird Konstruktives Misstrauensvotum genannt (Art. 67 GG). Zunächst wird ein neuer Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt und danach der Bundespräsident aufgefordert, den bisherigen Kanzler zu entlassen. Durch dieses Verfahren wird nicht nur der Kanzler, sondern automatisch die gesamte Bundesregierung gestürzt (Art. 69 II GG). Durch ein konstruktives Misstrauensvotum wird ein einfacher Sturz der Regierung mit darauf folgender Unsicherheit verhindert. Durch die vorherige Wahl eines Nachfolgekanzlers herrscht Kontinuität.


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