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Nach Art. 54 I S2 GG ist jede Deutsche (Art. 116 GG) die das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, zur Bundespräsidentin wählbar. Da Frau L. erst 37 Jahre alt ist, kann sie noch nicht zur Bundespräsidentin gewählt werden.
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