Inhalt:
Da Bundesratsmitglieder ein imperatives Mandat haben (Art. 51 I GG), kann der Ministerpräsident entsprechende Anweisungen erteilen. Der Innenminister kann sein Land alleine vertreten, die Stimmen im Bundesrat stehen dem Land und nicht den Bundesratsmitgliedern zu. Der Innenminister stimmt dann mit allen 6 Stimmen ab. Es handelt sich um ein das Grundgesetz ändernde Gesetz. Nach Art. 79 II GG war im Bundestag eine 2/3 - Mehrheit für den Beschluss des Gesetzes notwendig. Bei grundgesetzändernden Gesetzen ist auch im Bundesrat eine 2/3 - Mehrheit zur Beschlussfassung nötig. Enthaltungen werden im Bundesrat als Neinstimmen gezählt, also ist die erforderliche 2/3 - Mehrheit nicht erreicht, das Gesetz kommt demnach nicht zustande.
Zurück zum Fall oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de