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Die Stimmen eines Landes können im Bundesrat nur einheitlich abgegeben werden (51 III GG). Das Abstimmungsverhalten widerspricht dem Grundgesetz, die Abstimmung ist ungültig.
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50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung
Die Stimmen eines Landes können im Bundesrat nur einheitlich abgegeben werden (51 III GG). Das Abstimmungsverhalten widerspricht dem Grundgesetz, die Abstimmung ist ungültig.
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