Inhalt:
Die im Land vorhandenen Parteien, die sich an der Wahl beteiligen wollen, stellen Kandidatenlisten für die Wahl auf. Die Wahlberechtigten wählen jeweils eine der Listen aus. Abhängig vom Stimmenanteil den jede der Listen von der Gesamtstimmenanzahl erhält, werden die Sitze verteilt. Der Stimmenanteil entspricht dem Anteil an den Sitzen. Erhält eine Parteiliste also z.B. 40 % aller Stimmen, so erhält die Partei 40 % aller Sitze. Die Sitze einer Partei werden an die Personen auf der Liste verteilt, von Position 1 an abwärts, bis alle Sitze vergeben sind.
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