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Nein, dieses Vorgehen der Gemeinde ist unzulässig, da der der Entzug (die Verwirkung) von Grundrechten ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen kann.
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50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung
Nein, dieses Vorgehen der Gemeinde ist unzulässig, da der der Entzug (die Verwirkung) von Grundrechten ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen kann.
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