Antwort zur Frage 59 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Aufgrund der Ewigkeitsklausel (Artikel 79 III GG) möglich aber aufgrund der bisherigen geschichtlichen Erfahrung unwahrscheinlich.


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