Antwort zur Frage 49 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Ein Bundesstaat besteht aus einem Gesamtstaat und mehreren Teilstaaten, ein Einheitsstaat besteht nur aus einem einzigen Staat ohne Teilstaaten.


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