Antwort zur Frage 47 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Bundeszwang ist die Anwendung von Zwangsmaßnahmen des Bundes gegenüber den Bundesländern, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen, zum Beispiel durch Kontrolle der Finanzen (Artikel 37 GG).


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