Antwort zur Frage 128 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Die Bundesregierung, der Bundesrat oder eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke. Es handelt sich um das Recht Gesetzesvorschläge in den Bundestag einbringen zu können (Artikel 76 GG).


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