Antwort zur Frage 118 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt (Artikel 94 I GG). Sie benötigen beide juristischen Examen, müssen 40 Jahre oder älter sein und das passive Bundestagswahlrecht besitzen.


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