Antwort zur Frage 110 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Direkt gar nicht, er ist dafür nicht zuständig. Der Bundestag kann aber versuchen, politischen Druck auf die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler auszuüben.


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