Antwort zur Frage 107 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Die Bundesregierung lenkt und leitet die staatlichen Tätigkeiten und handelt als Impulsgeber (Regierungstätigkeit). Sie gestaltet die politischen Verhältnisse durch konkrete Maßnahmen (Verwaltungstätigkeit).


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