Antwort zur Frage 102 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

150 Wiederholungsfragen zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Durch die Bundesversammlung in maximal drei Wahlgängen. Im ersten und zweiten Wahlgang wird eine absolute Mehrheit benötigt, im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit (Artikel 54 VI GG).


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