Wahr oder falsch – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Beurteilen Sie, ob die Aussagen wahr oder falsch sind und korrigieren Sie diese, wenn sie falsch sein sollten. Klicken Sie auf die Aussagen um die Lösungen zu sehen.

Inhalt:

  1. Der Bundestag wird nach einem Mischwahlsystem aus Verhältnis- und Listenwahl gewählt.
  2. Die Bundesversammlung setzt sich aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Zahl von Ländervertretern zusammen, die von den Parlamenten der Länder nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt werden.
  3. Demokratie bedeutet, dass in einem Staat das Staatsoberhaupt durch Wahl in sein Amt kommt, wie es zum Beispiel beim Bundespräsidenten der Fall ist.
  4. Die Gesetzesinitiative haben die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag.
  5. Die Bundesminister sind vom Bundeskanzler abhängig, da sie von ihm ernannt werden.
  6. Gewaltenteilung bedeutet Trennung der Gewalten.
  7. Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit richtet sich nach dem Abstammungsprinzip und dem Territorialprinzip.
  8. Die Bundesrepublik besteht aus einzelnen Staaten, ist also ein Staatenbund.
  9. Bei einer unmittelbaren Demokratie werden die Volksvertreter unmittelbar, ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern, vom Volk gewählt.
  10. Grundrechte können unmittelbar durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden.
  11. Überhangmandate kommen dadurch zustande, dass eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr Sitze nach Erststimmen zustehen.
  12. Fraktion und Opposition bezeichnen wichtige Gruppierungen im Bundestag
  13. Der Präsident des Bundestages ist Stellvertreter des Bundespräsidenten.
  14. Eine der Aufgaben der Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten.
  15. Der Gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat vermittelt bei Problemen im Gesetzgebungsverfahren zwischen beiden Bundesorganen.
  16. Die Minister des Landes Baden-Württemberg können im Gegensatz zu den Bundesministern vom Parlament abgewählt werden.
  17. Der Vermittlungsausschuss muss angerufen werden, wenn der Bundesrat seine Zustimmung zu einem Gesetz verweigern will.
  18. Das Recht in Deutschland Gesetze zu erlassen liegt bei der Legislative, also beim Bundestag und Bundesrat.
  19. Direkt gewählte Abgeordnete sind Vertreter ihres Wahlkreises.
  20. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts stehen rangmäßig über dem Bundesrecht.
  21. Grundrechte gelten für alle Menschen.
  22. Die Umwandlung Deutschlands in einen Zentralstaat ohne Bundesländer ist möglich, man muss nur den entsprechenden Artikel im Grundgesetz ändern.
  23. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
  24. Bei einer Republik kommt das Staatsoberhaupt nicht durch Erbfolge in sein / ihr Amt.
  25. Die Mitglieder des Bundesrates haben ein imperatives Mandat, sind also an Weisungen ihrer Landesparlamente gebunden.

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