Staatsrecht und Staaten – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

Grundlegende Informationen zum Staatsrecht, zum Beispiel womit sich Staatsrecht beschäftigt oder welche Staatsformen es gibt.

Inhalt:

Aufgaben des Staates

Es gibt viele verschiedene politische oder weltanschauliche Theorien und Ansätze um zu begründen, warum es Staaten gibt und was deren Aufgaben sind.

Ein wichtiger Ansatz stellt fest, dass es sich bei Staaten um Not- und Schutzgemeinschaften der Menschen handelt. Diese bieten Sicherheit, Ordnung und eine soziale Sicherungsfunktion.

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Entstehung und Untergang von Staaten

Entstehung

Die Frage, wie Staaten entstehen hängt eng mit der Rechtfertigung von Staaten zusammen. So gibt es die Ansicht, dass sich Staaten schrittweise aus kleineren Gruppen wie Familien, Sippen oder Stämmen entwickelt haben.

Eine andere Ansicht stellt fest, dass bei Staatsgründungen Macht (das Recht des Stärkern) eine hauptsächliche Rolle spielt.

Staaten können auch durch Vereinbarungen zwischen bereits existierenden Staaten neu entstehen, zum Beispiel Vereinbarung über den Zusammenschluss mehrerer vorhandener Staaten zu einem neuen Staat.

Es ist für die Entstehung eines Staates nicht notwendig, dass dieser von anderen Staaten oder von der UNO anerkannt wird. Allerdings steht ein Staat nicht alleine für sich, sondern immer auch in Verbindung mit anderen Staaten und hier sind gute Beziehungen, die sich auch durch eine Anerkennung ausdrücken, von Vorteil.

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Untergang

Staaten gehen unter, wenn mindestens eines der oben genannten Merkmale eines Staates wegfällt.

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Staatsformen und Regierungsformen

Staaten lassen sich in ihrer Grundordnung nach den unterschiedlichsten Gesichtspunkten einteilen. Hier die im Staatsrecht wichtigsten:

Einteilung von Staaten
Schaubild „Einteilung von Staaten” vergrößern

Nach dem Träger der Staatsgewalt (Regierungsform)

also nach der Anzahl der Personen die Inhaber der Staatsgewalt sind:

Monokratie Herrschaft eines Einzelnen
Aristokratie Herrschaft einer privilegierten, herausgehobenen Gruppe, zum Beispiel Adel
Demokratie Herrschaft des Volkes (Heute die häufigste Staatsform)

Monokratien und Aristokratien werden zusammengefasst als Diktaturen bezeichnet.

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Nach dem Staatsoberhaupt (Staatsform)

also nach der Person, die den Staat völkerrechtlich vertritt:

Monarchie Das Staatsoberhaupt kommt auf Lebenszeit in sein Amt, meist durch Erbfolge aber auch durch Wahl, zum Beispiel Großbritannien.

Es gibt mehrere verschiedene Typen von Monarchien:

  • Absolute Monarchien (Absolutismus)
    die Staatsgewalt liegt alleine beim Monarchen
  • Konstitutionelle Monarchien
    die Staatsgewalt des Monarchen wird durch eine Verfassung eingeschränkt
  • Parlamentarische Monarchien
    die Staatsgewalt liegt beim Volk, der Monarch hat im wesentlichen nur repräsentative Aufgaben
Republik Das Staatsoberhaupt kommt durch Wahl in sein Amt und kann bei der nächsten Wahl gegebenenfalls durch eine andere Person abgelöst werden, zum Beispiel Deutschland, Frankreich.

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Nach der staatlichen Organisation

also nach der inneren Gliederung des Staates:

Einheitsstaat Die Staatsgewalt ist auf einer Ebene zentralisiert, zum Beispiel in Frankreich.
Bundesstaat Die Staatsgewalt ist zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten aufgeteilt, zum Beispiel in Deutschland.

Vom Bundesstaat unterscheidet sich der Staatenbund:

Bei einem Staatenbund (auch Föderation genannt) haben nur die einzelnen Staaten Staatscharakter, nicht das gesamte Gebilde (zum Beispiel Deutscher Bund von 1815). Beim Bundesstaat haben sowohl die Gliedstaaten als auch der Gesamtstaat Staatscharakter.

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