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Zusammenfassung:

Die Bedeutung der Medien im Bezug auf Staatsrecht.

Inhalt:

Definition und Funktionen

Medien vermitteln Informationen zwischen Menschen, sie sind Kommunikationsmittel.

Ihre Funktionen sind vielfältig und erstrecken sich zum Beispiel von der sich schon aus der Definition ergebenden, weitreichenden Informationsfunktion, dem allgemeinen Vermitteln von Wissen und Erfahrung, über die Artikulationsfunktion, bei der sie den Politikern die Stimmung im Volk vermitteln und die Kontrollfunktion, die sich aus der kritischen Berichterstattung über die Politik ergibt, hin zur Sozialisierungsfunktion, die sie durch die Vermittlung gesellschaftlicher Rollen ausüben.

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Medien im Grundgesetz

Grundgesetzliche Grundlage der Medien ist Artikel 5 GG.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

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Medien und Bundesorgane

Die Gesetze, die im Bundestag gemacht werden, die neuesten Äußerungen eines Ministers zu aktuellen Problemen oder die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, von allen diesen Dingen erfahren die Bürger meist nicht über eigene Kanäle der Staatsorgane wie dem Bundesgesetzblatt, sondern über unabhängige Medien. Zeitungen, Radio und Fernsehen, aber auch moderne Medien wie das Internet berichten den Bürgern, was die Staatsorgane tun oder auch nicht tun.

Der Einzelne hat in der Regel kaum eine praktikable Möglichkeit sich ohne die Medien als Zwischeninstanz auf dem Laufenden zu halten.

Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt, die Medien informieren neben den Bürgern gleichzeitig auch die Politiker.

Dies macht die Medien wichtig und einflussreich, ist aber auch problematisch, denn durch die indirekte Wiedergabe in den Medien werden die ursprünglichen Inhalte, selbst wenn eine objektive Berichterstattung angestrebt wird, mehr oder weniger verfälscht. Außerdem sind viele Medien nicht unabhängig, sondern zumindest wirtschaftlich oder gesellschaftlich einer Gruppierung verbunden. Dementsprechend ist dann auch die Berichterstattung dieser Medien ausgerichtet.

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Medien als vierte Gewalt

Aufgrund ihres großen Einflusses auf die Meinungsbildung im Volk werden die Medien gelegentlich auch als vierte Gewalt neben den klassischen drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet. Dies ist insofern auch naheliegend, als dass die Medien tatsächlich über kritische Berichterstattung die anderen Gewalten bis zu einem gewissen Grad kontrollieren (Kritik- und Kontrollfunktion der Medien).

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