Lösungsvorschlag zu Fall 36 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

H. hat nicht Recht. Die Bundesversammlung setzt sich zwar tatsächlich zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten zusammen, zur anderen Hälfte jedoch aus Vertretern, die von den Landesparlamenten durch Verhältniswahl gewählt werden.


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