Lösungsvorschlag zu Fall 32 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Ja, durfte er. Es besteht kein Fraktionszwang. Eine Fraktion ist eine Vereinigung von mindestens 5 % der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei angehören oder verschiedenen Parteien, wenn diese in keinem Bundesland im politischen Wettbewerb stehen.


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