Lösungsvorschlag zu Fall 31 – staatsrecht.honikel.de

Direkt zum Inhalt

Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Die Polizeibeamten dürfen Rüpel dann festnehmen, wenn kein besonderes Recht als Abgeordneter dem entgegen steht. Ein solches Recht wäre die Immunität aus Artikel 46 II GG. Sie schützt den Abgeordneten Rüpel prinzipiell vor Strafverfolgung. Die Immunität greift jedoch nicht beim Ertappen auf frischer Tat und dies ist hier gegeben. Daher dürfen die Polizeibeamten Rüpel festnehmen. Fischix wurde von Rüpel beleidigt. Er kann gegen Rüpel dann vorgehen, wenn dieser als Abgeordneter nicht durch besondere Rechte geschützt ist. In Frage könnte hier die Indemnität aus Artikel 46 I GG kommen. Diese Rede- und Abstimmungsfreiheit des Abgeordneten gilt jedoch örtlich begrenzt nur für Äußerungen im Parlament bzw. in den Ausschüssen. Die Äußerungen im Fischladen fallen demnach nicht unter den Schutz der Indemnität.


Zurück zum Fall oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de

Zum Seitenanfang