Lösungsvorschlag zu Fall 30 – staatsrecht.honikel.de

Direkt zum Inhalt

Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Der Abgeordnete kann sich möglicherweise auf seine Immunität aus Artikel 46 II GG berufen. Diese schützt ihn vor Strafverfolgung. Die Immunität greift hier allerdings nicht, weil der Abgeordnete auf frischer Tat ertappt wurde. Vor Schadensersatzforderungen schützt die Immunität im übrigen nicht.


Zurück zum Fall oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de

Zum Seitenanfang