Lösungsvorschlag zu Fall 29 – staatsrecht.honikel.de

Direkt zum Inhalt

Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Immunität stellt einen Schutz vor der Verfolgung von Straftaten Abgeordneter dar. Sie greift jedoch nicht beim Ertappen auf frischer Tat. Indemnität besagt, dass ein Abgeordneter nicht wegen seines Abstimmungsverhaltens oder Äußerungen im Bundestag zur Verantwortung gezogen werden darf. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um Äußerungen außerhalb des Bundestages. Daher schützen hier weder Immunität noch Indemnität den Abgeordneten.


Zurück zum Fall oder Infos zum Thema auf staatsrecht.honikel.de

Zum Seitenanfang