Lösungsvorschlag zu Fall 24 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Es wäre zulässig, weil die reine Mehrheitswahl ein demokratisch anerkanntes Wahlverfahren ist und das Grundgesetz selbst keine weiteren Aussagen zum Wahlverfahren trifft.Eine reine Mehrheitswahl hat Vorteile für große Parteien und Nachteile für kleine Parteien.


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