Lösungsvorschlag zu Fall 20 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Ein solches Vorgehen ist unzulässig, nach Art. 20 GG herrscht in der Bundesrepublik Gewaltenteilung und diese würde in unzulässiger Weise eingeschränkt. Nach Art. 79 III kann Art. 20 in dieser Hinsicht auch nicht geändert werden.


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