Lösungsvorschlag zu Fall 16 – staatsrecht.honikel.de

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Zusammenfassung:

50 Fälle zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt:

Nein, das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts steht nicht im Widerspruch zum Gewaltenteilungsprinzip. Es ist seine originäre Aufgabe, Gesetze auf Rechtmäßigkeit zu überwachen. Gewaltenteilung meint nicht eine Gewaltentrennung mit streng voneinander getrennten Teilgewalten, sondern eine Aufteilung der Staatsgewalt in verschiedene Teilgewalten, die sich gegenseitig kontrollieren.


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